An alle Mitarbeiter
Anhang zur Arbeitsordnung und zum
Tarifvertrag
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Arbeitsbefreiung in Bestimmten Fällen -
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung.
Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage
waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall
in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den
Verblichenen können Sie nichts mehr tun. Jemand anderes kann die notwendigen
Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf einen späten
Nachmittag legen lassen, geben wir Ihnen aber gerne eine halbe Stunde frei,
vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit fertig.
Eigener
Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis
rechnen, wenn
a) Sie uns zwei Wochen
vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine
neue Kraft einstellen können.
b) Sie uns spätestens
8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen treffen
können und
c) Ihre und die Unterschrift
Ihres behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen
beide Unterschriften nicht vor, werden wir die Fehlzeiten mit dem Jahresurlaub
verrechnen und vom Gehalt abziehen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften
sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung
oder die Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen
den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberne
Hochzeit / Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann
keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit dem
gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit
gehen dürfen.
Geburtstag
Daß Sie geboren wurden, ist sicher
nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen
Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt
eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer
Mitarbeiter ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten
ja schon Ihren Spaß.
Die Betriebsleitung