Deutsche Rechtssprechung im Wandel der Zeiten
   
1797  -  Der auf friescher Tat ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht aufs Rad geflochten und mit glühenden Zangen gekniffen, sondern am Hochgericht ganz einfach erhängt.

 

   

1897  -  Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fußfesseln versehen, sondern bei Brot und Wasser ganz einfach eingesperrt.
 

   

1997  -  Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf derPolizeiwache verhört, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Feststellung seiner Personalien unter Beifall seiner Freunde entlassen.

  
 
In Zukunft  -  Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält ein persönliches Entschuldigungsschereiben des Polizeipräsidenten und eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit und auf Wunsch spielt das Polizeimusikkorps.