Deutsche
Rechtssprechung im Wandel der Zeiten
1797
- Der auf friescher Tat ertappte Einbrecher
wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht aufs Rad geflochten und mit glühenden
Zangen gekniffen, sondern am Hochgericht ganz einfach erhängt.
1897
- Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zu fünf Jahren
Zuchthaus verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fußfesseln
versehen, sondern bei Brot und Wasser ganz einfach eingesperrt.
1997
- Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf derPolizeiwache
verhört, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern
nach Feststellung seiner Personalien unter Beifall seiner Freunde entlassen.
In Zukunft
- Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung
auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält
ein persönliches Entschuldigungsschereiben des Polizeipräsidenten
und eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Eingriff
in seine persönliche Freiheit und auf Wunsch spielt das Polizeimusikkorps.